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FAQ

Antworten auf viele Fragen

Häufig gestellte Fragen

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Für die Anmeldung in der Fahrschule:


  • Bitte bringe zur Anmeldung deinen Ausweis (und bei einer Führerscheinerweiterung deinen vorhanden Führerschein) mit. Nach Möglichkeit bitte vorab unser Anmeldeformular online ausfüllen und uns senden


Zur Beantragung des Führerscheins beim zuständigen Amt sind folgende Unterlagen

nötig:

  • Erste-Hilfe-Kurs (nur gültig ab 2017)
  • Sehtest (max. 2 Jahre alt)
  • Aktuelles biometrisches Passfoto


Zusätzlich bei begleitetem Fahren ab 17:

  • Kopien von Ausweis/Reisepaß und Führerschein (alle Seiten) der Begleitpersonen
  • 150 Minuten Theorieunterricht
  • 210 Minuten praktische Übungen / 60 Minuten Fahren im Realverkehr

Nach der Teilnahme erhält der/die Schüler/in eine Bestätigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde

  • 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Theorieunterricht
  • mindestens 5 x 90 Minuten praktische Ausbildung

Wenn der Fahrlehrer überzeugt ist, dass der/die Kursteilnehmer/in sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann, erhält diese/r eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. ( Bei Bedarf können eventuell zusätziche Fahrtsunden notwendig sein)

Jede Person (unabhängig der Familienzugehörigkeit), die nachfolgende Punkte erfüllt:

  • mind. 30 Jahre alt
  • mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis
  • max. 1 Punkt in Flensburg

Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt.

Bei Ersterwerb sind 12 Doppelstunden Grundwissen vorgeschrieben

Dazu kommen bei Klasse B: 2 Doppelstunden, bei Klasse A1/A2/A: 4 Doppelstunden, bei Klasse AM: 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.

Bei einer Führerscheinerweiterung reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

Ja, welche Sprachen angeboten erfährst du bei uns

Das Ablegen der Prüfung in einer Fremdsprache muss jedoch bereits bei der

Führerscheinbeantragung beim zuständigen Amt angegeben werden.

Es entstehen keine weiteren Kosten.

1 Jahr

  • Bei Ersterwerb der Klassen B/A1/A2/A sind jeweils 12 Sonderfahrten vorgeschrieben
    (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten).
  • Bei einer Führerscheinerweiterung von der Klasse B auf BE sind es 5 Sonderfahrten
    (3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt).

 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Die Probezeit beträgt ab Erteilung der Fahrerlaubnis 2 Jahre.

Bei Verstößen und angeordneter Nachschulung verlängert sie sich nochmals um 2 Jahre.

  • Anmeldegebühr bei Vertragsabschluss.
  • Fahrstunden sind sofort in bar oder per Überweisung fällig
  • Die Prüfungsgebühr spätestens 3 Werktage vor der Prüfung.

Bitte vereinbarte Termine rechtzeitig absagen!

Lt. den AGB's sind wir berechtig, Fahrstunden die nicht mind. 2 Werktage vorher

abgesagt wurden, mit 75 % des Fahrstundenpreises zu berechnen. Da wir

kundenfreundlich arbeiten, wird der Ausfall jedoch nur berechnet, wenn die

Absage kurzfristiger als 24 Stunden vorher ist und wir die Fahrstunde nicht

mehr anderweitig belegen können!

Seit 1.5.2014 ist zur Ausbildung und Prüfung folgende Schutzbekleidung vorgeschrieben:

Motorradhelm, enganliegende Motorradjacke mit Rückenprotektor, Motorradhose,

Motorradhandschule und knöchelhohe, feste Schuhe.


Da die Kleidung passgenau sein muss, ist es nach unserer Auffassung nicht mehr

möglich, dass die Schutzkleidung von der Fahrschule zur Verfügung gestellt wird.

Nach 2-jährigem Besitz einer Zweiradklasse kann man ohne theoretische Ausbildung und Prüfung durch eine praktische Prüfung die nächst höhere Klasse erlangen. Es gibt keine praktischen Pflichtstunden. Der Fahrlehrer muss sich von der Prüfungsreife des Fahrschülers überzeugen. D.h. die Anzahl der Fahrstunden richtet sich allein nach dem Können des Fahrschülers.

Finden Sie schnell Antworten zu Ihren Fragen

Viele Fragen entstehen wenn man den Führerschein machen will. Von der Anmeldung über den Ablauf der Ausbildung bis zur Prüfung. Hier finden Sie die meistgestellten Fragen und Antworten dazu.